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Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen (Stromnetz)

Sonderformen der Netznutzung

In § 19 StromNEV werden die Sonderformen der Netznutzung geregelt.

Entsprechend bieten wir Letztverbrauchern, die die Voraussetzungen für diese Regelungen erfüllen, ein individuelles Netzentgelt an.

Die Antragstellung hat durch den Letztverbraucher bei der Landesregulierungsbehörde 

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,Mittelstand und Handwerk des Landes NRW

Referat V B 4 – Landesregulierungsbehörde, Energierecht

Berger Allee 25

40213 Düsseldorf 

zu erfolgen

Schlichtungsverfahren 

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/2757240-0, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de; Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Telefonischer Kontakt

Den Netzbetrieb erreichen Sie
telefonisch:

Service-Telefon:     02571 509 -255
Störungsannahme: 02571 509 -111

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
8 – 17 Uhr

Freitag
8 – 12 Uhr